AGB-Zusatz für das Affiliate-Marketing-Programm von Starqnect
1. Teilnahmebedingungen
Am Affiliate-Programm von Starqnect kann jede natürliche oder juristische Person teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und über eine eigene gültige Website, Social-Media-Präsenz oder vergleichbare Plattform verfügt.
2. Vergütung
Für jede erfolgreiche Vermittlung eines Creators über den persönlichen Affiliate-Link erhält der/die Affiliate-Partner:in 2,5 % des monatlichen Nettoumsatzes des vermittelten Creators, beginnend ab dem zweiten vollständigen Vertragsmonat.
Die Berechnung erfolgt auf Basis des tatsächlich erzielten monatlichen Nettoumsatzes des Creators – abzüglich möglicher Rückbuchungen, Gutschriften oder Stornierungen. Der erste Vertragsmonat dient als Referenzzeitraum und wird nicht vergütet.
3. Auszahlung
Die Gutschrift der Provision erfolgt zum Ende des jeweiligen Folgemonats, in dem der vermittelte Creator einen provisionsfähigen Umsatz erzielt hat.
Voraussetzung für eine Auszahlung ist ein Mindestbetrag von 25,00 € netto. Nicht ausgeschüttete Beträge werden automatisch in den Folgemonat übernommen, bis der Mindestbetrag erreicht ist.
4. Tracking & Zuordnung
Die Zuordnung erfolgt über einen individuellen Affiliate-Link, der dem/der Partner:in beim Start zur Verfügung gestellt wird.
Der Link ist 30 Tage gültig, gerechnet ab dem ersten Klick. Erfolgt die Anmeldung und Aktivität des Creators innerhalb dieses Zeitraums, gilt die Vermittlung als erfolgreich.
5. Missbrauch & Ausschluss
Manipulative Praktiken wie z. B. Fake-Anmeldungen, Selbstvermittlungen, Cookie-Spamming oder sonstige technische Täuschungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Affiliate-Programm.
In diesem Fall verfallen alle bis dahin aufgelaufenen Provisionen.
6. Änderungen am Affiliate-Programm
Starqnect behält sich das Recht vor, das Affiliate-Programm jederzeit zu verändern oder einzustellen. Über wesentliche Änderungen werden registrierte Affiliate-Partner:innen rechtzeitig per E-Mail oder über das interne Affiliate-Dashboard informiert.
Longford, Irland 03.04.2025